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   LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19   

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https://dejure.org/2019,46453
LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19 (https://dejure.org/2019,46453)
LG Aachen, Entscheidung vom 20.02.2019 - 3 T 2/19 (https://dejure.org/2019,46453)
LG Aachen, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - 3 T 2/19 (https://dejure.org/2019,46453)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    Auszug aus LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
    Indem das Gericht im Festsetzungsverfahren nach § 168 I 1 FamFG nicht an die vorangegangene Anweisung der Betreuervergütung im Wege des vereinfachten Justizverwaltungsverfahrens gebunden ist, kann die zu viel gezahlte Betreuervergütung grundsätzlich - auf Grundlage eines öffentlich rechtlichen Erstattungsanspruchs - zurückgefordert werden (BGH NJW-RR 2016, 129; NJW 2014, 1007).

    Demzufolge kann der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung einer überzahlten Betreuervergütung entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (BGH NJW-RR 2016, 129; NJW 2014, 1007).

    Daher kann eine Zumutbarkeitsschwelle überschritten sein, wenn bereits ausgezahlte Vergütungen für einen übermäßig langen Zeitraum rückgefordert werden (BGH NJW 2014, 1007).

    Dies gilt insbesondere, wenn - wie hier - durch die zunächst erfolgte Anwendung des vereinfachten Verfahren der Festsetzung der Betreuervergütung eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich war, da es nicht der erkennbaren Intention des Gesetzgebers entsprach, diese gerichtliche Aufwandsersparnis mit einer auf Jahre rückwirkenden erheblichen Rechtsunsicherheit der Betreuer in die Beständigkeit ihrer Vermögenslage zu erkaufen (BGH NJW-RR 2016, 129; NJW 2014, 1007).

  • BGH, 25.11.2015 - XII ZB 261/13

    Betreuervergütung: Ausschluss der Rückforderung aus Gründen des

    Auszug aus LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
    Indem das Gericht im Festsetzungsverfahren nach § 168 I 1 FamFG nicht an die vorangegangene Anweisung der Betreuervergütung im Wege des vereinfachten Justizverwaltungsverfahrens gebunden ist, kann die zu viel gezahlte Betreuervergütung grundsätzlich - auf Grundlage eines öffentlich rechtlichen Erstattungsanspruchs - zurückgefordert werden (BGH NJW-RR 2016, 129; NJW 2014, 1007).

    Demzufolge kann der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung einer überzahlten Betreuervergütung entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (BGH NJW-RR 2016, 129; NJW 2014, 1007).

    Dies gilt insbesondere, wenn - wie hier - durch die zunächst erfolgte Anwendung des vereinfachten Verfahren der Festsetzung der Betreuervergütung eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich war, da es nicht der erkennbaren Intention des Gesetzgebers entsprach, diese gerichtliche Aufwandsersparnis mit einer auf Jahre rückwirkenden erheblichen Rechtsunsicherheit der Betreuer in die Beständigkeit ihrer Vermögenslage zu erkaufen (BGH NJW-RR 2016, 129; NJW 2014, 1007).

    Für die Rückforderung einer überzahlten Betreuervergütung ist dabei auf den Zeitpunkt der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs abzustellen (BGH NJW-RR 2016, 129).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums

    Auszug aus LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
    Nach § 2 II AGBVormVG NW wurden als Prüfung i.S.v. Abs. 1 alle Prüfungen anerkannt, die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der jeweiligen landesrechtlichen Ausführungsvorschriften zu § 2 BVormVG mit Erfolg abgelegt worden waren, wobei aus dem Zeugnis über die Prüfung hervorgehen musste, welchen Kenntnissen die durch die Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse entsprachen (vgl. die ausführliche Darstellung bei BGH NJOZ 2018, 87).

    Nachdem es dabei abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Betreuerin die Voraussetzung für eine Erhöhung des Stundensatzes gem. § 4 I 2 Nr. 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, diese gewonnene bessere Erkenntnis umzusetzen (so BGH NJOZ 2018, 87 m.w.N.).

  • OLG München, 04.07.2007 - 33 Wx 89/07

    Betreuervergütung bei Untersuchungshaft des Betroffenen - Kostenlast der

    Auszug aus LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 81 Abs. 1 Satz 1 (hinsichtlich der notwendigen Auslagen vgl. OLG München, Beschluss vom 04. Juli 2007 - 33 Wx 89/07 -, Rn. 22) und Satz 2 (hinsichtlich der Gerichtskosten), im Übrigen aus § 84 FamFG.
  • BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16

    Vergütung des Berufsbetreuers: Abgeschlossene Fortbildung zum "Zertifizierten

    Auszug aus LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
    Bei dieser Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16; Beschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13).
  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 23/13

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit einer berufsbegleitend abgeschlossenen

    Auszug aus LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
    Bei dieser Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16; Beschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13).
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung: Berücksichtigung des Vertrauens auf

    Auszug aus LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
    Die Rechtsbeschwerde ist durch Beschluss des BGH Karlsruhe - AZ: XII ZB 106/19 - vom 13.11.2019 auf Kosten der Rechtsbeschwerdeführerin zurückgewiesen worden.
  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 590/16

    Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit des Fernkurses

    Auszug aus LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
    Bei dieser Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16; Beschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
    Angesichts des wesentlich geringeren zeitlichen Aufwands im Vergleich zu einem (Fach-) Hochschulstudium ist es vielmehr so, dass der durch diese Weiterbildung vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums schlicht nicht entsprechen kann (insofern hat auch der Bundesgerichtshof - über die im vorliegenden Verfahren mehrfach angesprochene Entscheidung zum Sparkassenbetriebswirt, BGH XII ZB 447/11, hinaus - auch die Frage, ob der Abschluss als "Diplomierter Bankbetriebswirt ADG" einem Hochschulabschluss vergleichbar ist, in einem Beschluss vom 09.05.2012 - XII ZB 545/11, als zu Recht verneint angesehen).
  • BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11

    Zulassungsgrund für eine Sprungrechtsbeschwerde: Vergleichbarkeit der Ausbildung

    Auszug aus LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
    Angesichts des wesentlich geringeren zeitlichen Aufwands im Vergleich zu einem (Fach-) Hochschulstudium ist es vielmehr so, dass der durch diese Weiterbildung vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums schlicht nicht entsprechen kann (insofern hat auch der Bundesgerichtshof - über die im vorliegenden Verfahren mehrfach angesprochene Entscheidung zum Sparkassenbetriebswirt, BGH XII ZB 447/11, hinaus - auch die Frage, ob der Abschluss als "Diplomierter Bankbetriebswirt ADG" einem Hochschulabschluss vergleichbar ist, in einem Beschluss vom 09.05.2012 - XII ZB 545/11, als zu Recht verneint angesehen).
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